Jugendschutz

Bei uns gibt es keine Spirituosen, Alkohol (Bier und Wein) wird an über 16-Jährige nur bei Veranstaltungen verkauft.

Fremd-Alkohol darf nicht mit ins Haus gebracht werden. Das Mitbringen von Cannabis ist im CAIRO verboten. Ebenso ist der Konsum in Sichtweite des CAIRO beziehungsweise in einem 100m Umkreis nicht erlaubt.

Jugendliche ab 14 Jahren können bei unseren Konzerten bis zum Schluss (00:00 Uhr) bleiben (anerkannter Träger Jugendhilfe siehe unten).

ALLGEMEINE INFOS ZUM JUGENDSCHUTZ:
Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (gültig seit 1.4.2003)

Die wichtigsten Regelungen
Alkoholabgabe:

Wein und Bier nur an Jugendliche ab 16 Jahren. Ausnahme: Ab 14 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern). 
Branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel nur an Erwachsene über 18 Jahren.

Tanzveranstaltungen, Diskothekenbesuch:
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur mit Erziehungsberechtigten. Jugendliche ab 16 Jahren längstens bis 24.00 Uhr. Ausnahmen: in Begleitung eines Erziehungsberechtigten keine Einschränkung. 
Bei Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe (Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bis 22.00 Uhr; Jugendliche ab 14 Jahren bis 24.00 Uhr)
Rauchen ist seit 01.09.2007 ab 18 Jahren erlaubt.