Hausordnung

Wir als Jugendkulturhaus CAIRO haben ein paar Regeln aufgestellt, damit alle Besucher*innen die Möglichkeit erhalten, ihre Kreativität auszuleben und einen möglichst schönen Aufenthalt bei uns zu haben. Das Leitbild unseres Hauses bildet die Grundlage für die Hausordnung.

Grundsätzlich gilt:
Wir akzeptieren keine Gewalt, Rassismus, Sexismus, Diskriminierungen von Menschen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung, oder aufgrund religiöser Zugehörigkeit. Wie sehen uns auch in der Verantwortung, speziell über diese Themen zu informieren, aufzuklären und aktiv dagegen vorzugehen.

Allgemeine Hausregeln


1. Aufenthalt im Jugendkulturhaus
Alle Besucher*innen müssen sich so verhalten, dass andere Besucher*innen nicht belästigt oder gefährdet werden. Dies gilt für verbale Äußerungen und körperliche Handlungen genauso wie für das Tragen von Kleidung und Symbolen, die unserem Leitbild nicht entsprechen. Personen, die sich nicht daran halten, dürfen das CAIRO nicht betreten bzw. müssen das CAIRO umgehend verlassen. Wer ein solches Verhalten mitbekommt, wendet sich an unser Personal oder unsere Ehrenamtlichen, damit wir sofort eingreifen können.

2. Gebrauch des Hausrechts und Hausverbot
Das Hausrecht wird insbesondere durch die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des Jugendkulturhauses CAIRO durchgesetzt. In Vertretung können ebenfalls unsere Praktikant*innen und Ehrenamtlichen das Hausrecht ausüben. Wir stellen sicher, dass immer eine weisungs- und entscheidungsbefugte Ansprechperson vor Ort ist. Den Anweisungen dieser Personen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen unser Leitbild oder bei Nichtbeachtung von Anweisungen des Personals kann ein dauerhaftes oder zeitlich begrenztes Hausverbot gegenüber Personen ausgesprochen werden. Dieses Hausverbot gilt für alle Bereiche und alle Veranstaltungen im Jugendkulturhaus CAIRO. Für eine eventuelle Aufhebung eines Hausverbotes bedarf es einer schriftlichen Begründung.

3. Öffnungszeiten
Die regulären Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von jeweils 14:00 bis 21:00 Uhr. Bei Veranstaltungen können die Öffnungszeiten variieren, generell gilt jedoch: Montag bis Mittwoch ist Curfew um 23:00 Uhr, von Donnerstag bis Samstag ist das Haus bis maximal 24:00 Uhr geöffnet. Veranstaltungen im Innenhof enden regulär um 22:00 Uhr, die
Studiobühne ist spätestens um 22:30 Uhr geschlossen.


4. Rauchverbot
Rauchen ist bei uns im ganzen Haus untersagt.

5. Illegale Drogen
Wir distanzieren uns explizit von illegalen Drogen. Besucher*innen, die illegale Drogen im Jugendkulturhaus CAIRO konsumieren oder verkaufen, erhalten von uns umgehend
Hausverbot. Personen, die „K.O. - Tropfen“ bei sich tragen, erhalten neben Hausverbot auch eine polizeiliche Anzeige.


6. Jugendschutz
Der Jugendschutz wird im Haus allgemein und insbesondere während allen Veranstaltungen beachtet. Wir behalten uns vor, Maßnahmen zu ergriffen, um den
Jugendschutz bei Personen einzuhalten.


7. Mutwillige Zerstörung
Viele Ehrenamtliche und Künstler*innen arbeiten im und am CAIRO. Auch ihr seid eingeladen, euch gemeinsam mit uns kreativ zu betätigen. Mutwillige Zerstörung und
Schmierereien gehören allerdings nicht dazu und greifen den kulturellen Freiraum stark an. Entstandenen Schäden werden daher auf Kosten der Verursacher*innen behoben.

8. Plakatieren und Auslegen von Flyern
Wir haben im Eingangsbereich des CAIRO eine Fläche, an der Plakate aufgehängt werden können. Auch gibt es dort die Möglichkeit, Flyer auszulegen. Dies ist jedoch nur nach
Absprach mit den hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des CAIRO erlaubt, da wir zunächst den Inhalt der Plakate bzw. Flyer prüfen . Beachtet, dass stark klebendes Klebeband (bspw. Gaffa) nicht auf verputze Wänden angebracht werden darf. Wir behalten es uns außerdem vor, unrechtmäßig angebrachte Plakate, Flyer und Werbung zu entfernen.

9. Tiere im Cairo
Hunde sind im CAIRO herzlich willkommen, es gilt allerdings auf dem gesamten Gelände eine Leinenpflicht. Bei lauten und vollen Veranstaltungen sind Hunde jedoch aus
tierschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Letztlich liegt jedoch allein bei den Hauptamtlichen bzw. dem*der Veranstalter*in die Entscheidungsbefugnis, ob das Tier zutritt zum Gebäude erhält. Generell haften die Tierhalter*innen für alle vom Tier verursachten Schäden.

10. Booking von Bands
Das Booking von Bands findet im CAIRO zum Großteil über unsere ehrenamtlichen Veranstaltungsgruppen statt. Einige Veranstaltungen werden jedoch auch von wirtschaftlich arbeitende Konzertveranstalter*innen durchgeführt. Für weitere Infos wendet euch einfach an die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen.

11. Sicherheit
Grundsätzlich behalten wir uns das Recht vor, bei Veranstaltungen die Taschen, Rucksäcke, Jacken usw. von Besucher*innen zu kontrollieren und Gegenstände, die zur Gefährdung der Veranstaltung führen, bis Veranstaltungsende zu verwahren.

12. Lautstärke
Im Veranstaltungsbetrieb kann es zu erhöhter Lautstärke kommen, die ggf. zu dauerhaften Schäden des Gehörs führen kann. Daher empfehlen wir den Besucher*innen das Tragen von Gehörschutz. Diesen erhält man kostenfrei an der Theke und/oder am Einlass. Die gesetzlich vorgeschriebene Lautstärke von mehr als 99 dB wird im Mittel von 30 Minuten bei Veranstaltungen nicht überschritten.


13. Ton- und Bildrechte
Das professionelle Aufzeichnen von Bild-, Ton und Videoaufnahmen bzw. die Verwendung von professionellem Equipment, auch für den privaten Gebrauch, ist nur nach vorheriger
Absprache mit uns gestattet. Wir behalten uns vor, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten, sofern die Künstler*innen
dies wünschen. Besucher*innen von öffentlichen Veranstaltungen sind sich bewusst, dass wir Bild-und/oder Tonaufnahmen zu Dokumentationszwecken erstellen, auf denen die
Besucher*innen zu sehen sein können. Dieses Material kann von uns öffentlich zugänglich gemacht und in audiovisuellen Medien genutzt werden. Natürlich achten wir darauf, dass keine Foto- oder Filmaufnahmen von „verfänglichen“ Situationen weiterverwendet werden. Besucher*innen, die mit der Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen, auf denen sie
zu erkennen sind, nicht einverstanden sind, bitten wir im Vorfeld, uns darauf anzusprechen.


14. Garderobe
Das Jugendkulturhaus CAIRO bietet keine direkte Möglichkeit einer Garderobe. Es befinden sich lediglich ein paar Kleiderhaken in den Veranstaltungsräumen. Die
Besucher*innen haben die Pflicht, während der Veranstaltung auf ihre eigenen Wertgegenstände und Kleidungsstücke zu achten. Für verlorene, vergessene, vertauschte
oder entwendete Kleidungsstücke und Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.


15. Mitgebrachte Getränke und Speisen
Fremdgetränke sind bei Veranstaltungen im Innenhof des Cairo nicht erwünscht, im Innenbereich des Hauses ganz verboten. Leergut bitte wieder mit nach Hause nehmen.
Speisen dürft ihr im Innenhof gerne selbst mitbringen.

16. Parkplätze, Abstellflächen für Fahrräder
Besucher*innen des CAIRO stehen nur eine sehr begrenzte Anzahl an PKW- und Fahrrad- Stellplätzen zur Verfügung, die für die Dauer der Veranstaltung genutzt werden können.
Falschparker*innen werden vor allem in der Feuerwehrzufahrt abgeschleppt. Für eventuell entstandene Schäden oder Diebstahl übernimmt das CAIRO keinerlei Haftung. Wir setzen voraus, dass alle Besucher*innen, die mit dem PKW oder dem Fahrrad zum CAIRO kommen, rücksichtsvoll und nicht im alkoholisiertem Zustand fahren.

17. Nachtruhe
Bitte verhaltet euch im Außenbereich (Torbogen, Innenhof & Vorplatz) ab 22:00 Uhr und auf dem Heimweg den Anwohner*innen zuliebe ruhig.
Alle weiteren Infos findet ihr auf unserer Homepage (www.cairo.wue.de). Bei Fragen wendete euch gerne an uns.


In diesem Sinne wünschen wir allen einen schönen Aufenthalt hier im Cairo!